Sicherheit (Begriff)
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Sicherheit (lat. Securitas) bezeichnet
- den Zustand, in welchem man kein Übel zu fürchten hat. Man unterscheidet
- physische S., als den Zustand des Menschen, welcher sich gegen Naturübel, wie Krankheit, Feuersbrunst etc. möglich geschützt fühlt; u.
- (moralische S.), als Zustand desjenigen, welcher in der Tugend so befestigt ist, daß er keine Versuchung zum Bösen fürchten darf, od. der sich in diesem Zustande wähnt;
- rechtliche S., der Zustand des Menschen, worin er durch den Staat sein Leben u. sein Eigenthum geschützt sieht. [1]
- die Gewissheit, das etwas eintritt (Sicherheit);
- steht sinngemäß für ein Unterpfand (Kaution).
Sicherheitsleistung (Kaution)
Sicherheitsleistung (lat., Kaution) ist ein Akt, wodurch die künftige Verletzung eines Rechts entweder verhütet, oder wodurch für den Fall ihres Eintritts die Wiederherstellung des Rechts gesichert werden soll.[2]
Eine Sicherheitsleistung kann sein:
- Realsicherheit:
- Einräumen eines Pfandrecht
- Sicherungsübereignung
- Personalsicherheit:
- Stellung eines Bürgen
- Abgabe einer Patronatserklärung
Bedeutung
Eine persönliche oder dingliche Sicherheit kann zu einem über die Kapitaleinlage hinausgehenden Eigentümerrisiko führen.
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 956, abgefragt 17.1.2021.
- ↑ Lexikoneintrag zu »Kaution«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 785-786 abgefragt 17.1.2021