Sicherheit (Begriff)
Version vom 19. Februar 2023, 06:25 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge) (→Sicherheitsleistung (Kaution): eigenes Lemma)
Sicherheit (lat. Securitas) bezeichnet
- den Zustand, in welchem man kein Übel zu fürchten hat. Man unterscheidet
- physische S., als den Zustand des Menschen, welcher sich gegen Naturübel, wie Krankheit, Feuersbrunst etc. möglich geschützt fühlt; u.
- (moralische S.), als Zustand desjenigen, welcher in der Tugend so befestigt ist, daß er keine Versuchung zum Bösen fürchten darf, od. der sich in diesem Zustande wähnt;
- rechtliche S., der Zustand des Menschen, worin er durch den Staat sein Leben u. sein Eigenthum geschützt sieht. [1]
- die Gewissheit, das etwas eintritt (Sicherheit);
- steht sinngemäß für ein Unterpfand (Kaution).
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 956, abgefragt 17.1.2021.