Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Recht (Begriff)
< Benutzer:Peter Hager | Baustelle
Version vom 10. Mai 2023, 03:22 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge)
Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Recht (5.10.2022) lö
nn verlinkt, (fehlende Links eintragen), kein Link auf diese Seite
- Weiterleitung: <!-- #WEITERLEITUNG [[ ]] --> Wenn ein Link auf ein Unterkapitel verweist, dort einfügen: <!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. --> Rechtswissenschaft
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Während die angloamerikanische Rechtsterminologie zwischen law (= Recht im objektiven Sinn) und right (= Recht im subjektiven Sinn) unterscheidet, besitzt die kontinentaleuropäische Terminologie diese Unterscheidung nicht.[1]
Recht bezeichnet:
- den Oberbegriff für objektives und subjektives Recht;[2]
- das objektive Recht als Gesamtheit aller rechtlichen Bestimmungen;
- das subjektive Recht erläutern;
- verkürzend die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lat. für "die Rechte"; in Österreich und der Schweiz Jus, für "das Recht"), dh dh die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung aber auch die Bezeichnung eines Studienfachs.[3]
Inhaltsverzeichnis
Literatur
Fachliteratur
Weblinks
- Recht (Begriffsklärung) bei Wikipedia, abgefragt 8.10.2022;
- Rechtswissenschaft bei Wikipedia, abgefragt 8.10.2022;
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 8.10.2022;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 8.10.2022;
Einzelnachweise
- ↑ Barta (2004), Kap. A/I/4), abgefragt 8.10.2022.
- ↑ Vgl. Barta (2004), Kap. A/I/4).
- ↑ Vgl. Wikipedia, Stichwort: Recht (Begriffsklärung) und Wikipedia, Stichwort: Rechtswissenschaft, beide abgefragt 8.10.2022.
- ↑ Details vgl. Weblinks Unternehmensbewertung
[[Kategorie:Recht, allgemein]]