Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Erfassungsprinzip
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In verschiedenen Bereichen kann die Erfassung von Geschäftsfällen alternativ erfolgen:
- im Zeitpunkt der Rechnungslegung - Sollprinzip
- im Zeitpunkt der Bezahlung - Istprinzip
Dies ist der Fall bei:
- Erfassung des Erfolges:
- Sollprinzip - Betriebsvermögensvergleich
- Istprinzip - Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Sollprinzip - Standardfall
- Istprinzip - Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten
[[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]