Unternehmen
Der Begriff des Unternehmens wird in der Literatur uneinheitlich gesehen:
- Ein Unternehmen (Unternehmung) ist ein wirtschaftlich rechtlich organisiertes Gebilde, in denen auf nachhaltig ertragsbringende Leistungserbringung gezielt wird. Die Leistungserzielung kann dem Gewinnmaximierungsstreben folgen oder dem Angemessenheitsprinzips.[1]
- Unternehmen sind zweckgerichtete Kombinationen von materiellen und immateriellen Werten, durch deren Zusammenwirken finanzielle Überschüsse erwirtschaftet werden sollen.[2]
- Ein Unternehmen im rechtlichen Sinn ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. [3]
Ein Unternehmen kann mehrere Betriebe umfassen oder ohne Betrieb bestehen (Holding). Ein Betrieb kann aus mehreren Teilbetrieben bestehen. Ein Unternehmen kann im Eigentum mehrerer Personen stehen, deren Unternehmensanteile getrennt bewertbar sind. Ein Unternehmen kann mit weiteren Unternehmen verbunden sein (Konzern).
siehe auch-> Bewertungsobjekt, Wirtschaftseinheit
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung
Das Unternehmen ist häufig Gegenstand der Unternehmensbewertung. Es stellt dabei das Bewertungsobjekt dar. Sofern es hinsichtlich Risiken und Chancen nicht homogen ist, empfiehlt sich eine Aufteilung in Bewertungseinheiten.
Rechtsform
Unternehmen können in verschiedenen Rechtsformen betrieben werden. Einige stehen allen Wirtschaftssubjekten offen, andere nur dem Staat.
Die Rechtsform kann aus verschiedenen Gründen für die Bewertung von Bedeutung sein:
Privatrechtliche Rechtsformen
- Einzelunternehmen
- Personengesellschaften (OG, KG, unechte stille Gesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechtes)
- Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, SE)
- Genossenschaften, Vereine, Privatstiftungen
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV), Europäische Genossenschaft (SCE), Europäische Gesellschaft (SE)
Öffentlich-rechtliche Rechtsformen
- Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit: (Regiebetrieb, Betrieb gewerblicher Art (D: Eigenbetrieb);
- Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit: (Körperschaft des öffentlichen Rechts, Bundesanstalt öffentlichen Rechts, Stiftung des öffetnlichen Rechts)
Gründung
Hauptartikel-> Unternehmensgründung
Unter einer Unternehmensgründung wird die Gründung bzw. die Errichtung eines Unternehmens verstanden.[4]
Arten
Grundsätzlich ist die Ermittlung von Unternehmenswerten unabhängig von der Art des Unternehmens nach den allgemeinen Grundsätzen durchzuführen. [5]
Besonderheiten sind zu beachten::
- Wachstumsunternehmen
- Ertragsschwache Unternehmen
- Unternehmen mit bedarfswirtschaftlichem Leistungsauftrag (Non-Profit-Unternehmen)
- Unternehmen mit negativen finanziellen Überschüssen
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Literatur
Fachgutachten
- KFS/BW 1 Rz. 6 ff, 132 ff;
- IDW S1 Rz. 18 ff, 140 ff;
Fachliteratur
- WP-Handbuch II (2014), Rz. A 413 ff;
- WPH-Edition (2018), Rz. A 468 ff, B;
- Rieder / Huemer (2016);
- Kastner ua (1990);
- Artmann ua (2015);
- Artmann ua (2016);
Unterlage(n)
- Hager: "Bewertungsobjekt", Datei:Bewertungsobjekt.pdf, Stand Okt. 2020;
- Hager: Grundbegriffe, Basisseminar BFA, Datei:Grundbegriffe.pdf, Stand Okt. 2020;
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur
Weblinks
- Rechtsform bei Wikipedia, abgefragt 20.2.2022;
- Unternehmen bei Wikipedia, abgefragt 20.2.2022;