Barwert der Steuervorteile
Version vom 15. Februar 2017, 05:05 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Der '''Steuervorteil der Fremdfinanzierung''' ergibt sich aus der Abziehbarkeit der Fremdkapitalzinsen von der Steuerbemessungsgrundlage und somit der Verminde…“)