Tax Shield

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Tax Shield


Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Tax Shield bezeichnet in der Literatur zwei unterschiedliche Begriffe:ev Bsp

  1. den Steuervorteil der Fremdfinanzierung

so zB Rz. 36 FKS BW 1, Rz., 127 IDW S1, Mandl / Rabel (1997), 373 ff, Ihlau ua (2013), 42, Ballwieser 2011, 133., Fleischer / Hüttemann (2015), 262, WP-Handbuch II (2008), Rz. A 305

  1. den Barwert der Steuervorteile bisher Barwert der Steuervorteile der Fremdfinanzierung

so zB Bachl (2015), 12, 49, Fleischer / Hüttemann (2015), 431

Synonyme: („tax shield“ bzw. „tax benefit of debt“). Weiterleitungen tax-shield

== Barwert der Steuervorteile der Fremdfinanzierung ==

Der Tax-Shield (englisch, auf deutsch: Steuerschild) bezeichnet in der Finanzwirtschaft den Wert, den Fremdkapitalzinsen, Schulden oder Verlustvorträge zum Unternehmenswert beitragen.[1]

Alt

* Fleischer / Hüttemann (2015), 256 18 Mit Fremdkapital finanzierte Unternehmen haben gegenüber eigenfinanzierten Unternehmen den Vorteil, dass sie weniger Unternehmensteuern entrichten müssen, weil Fremdkapitalzinsen grundsätzlich von der steuerlichen Bemessungsgrundlage ganz oder teilweise abgezogen werden können. Der Wertunterschied, der sich aufgrund der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Fremdkapitalzinsen ergibt, wird als Tax Shield bezeichnet. WACC-Ansatz und APV-Ansatz unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Art der Erfassung des Tax Shields im Bewertungskalkül.3 Der Wertbeitrag des Tax Shields wird beim WACC-Ansatz entweder durch die Berücksichtigung im Kapitalisierungszinssatz (Free Cash Flow-Ansatz) oder durch die Berücksichtigung im bewertungsrelevanten Cash Flow abgebildet (Total Cash Flow-Ansatz). Beim APV-Ansatz wird der Wert des Tax Shields als separate Wertkomponente zum Unternehmenswert addiert.zu Tax Shield

Aufgrund tatsächlich geleisteter Fremdkapitalzinsen ergibt sich jedoch eine Steuerersparnis, deren Barwert zum Barwert der Cash Flows addiert wird.

Der Barwert des Steuervorteils (Tax Shield) wird durch Abzinsung der in jeder Periode erzielbaren Steuervorteile des Fremdkapitalzinsen berechnet. [2]

Im nächsten Schritt wird der Barwert des Steuervorteils aus der tatsächlich vorhandenen Fremdfinanzierung (Tax Shield) berechnet Bachl 12

Zu Begriff' Aufgrund der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungskosten wird die Höhe der Cash Flows durch die Finanzierung des Bewertungsobjekts beeinflusst, da die Unternehmensteuerbelastung bei Fremdfinanzierung aufgrund der steuerlichen Abziehbarkeit von Fremdkapitalkosten geringer ist als bei vollständiger Eigenfinanzierung. Aus der Fremdfinanzierung resultiert daher ein Steuervorteil, der auch als Tax Shield bezeichnet wird.Ihlau 42 unter Verweis auf Ballwieser 2011, S. 133.


siehe auch-> [[]]

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 36 KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. 127 IDW S1 (2008)

Wertbeitrag:

  • Rz. 43 KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. 136 IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Bachl (2015), 12, 49
  • Fleischer / Hüttemann (2015), 256, wert 191, 262
  • Ihlau ua (2013), 53, 54, 87, 95, 240
  • Mandl / Rabel (1997), 373 ff

Unterlage(n)

  • Hager: Datei:Bewertungsmethoden – Eine Übersicht , Datei:Methoden-übersicht.pdf, Basisseminar BFA, Stand September 2015 dort Tax Shield als Barwert

Folien

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wikipedia.de, Stichwort Tax Shield, abgefragt 12.2.2017
  2. Bachl (2015), 49
  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
  • Abgerufen von „https://www.bewertungshilfe.at/index.php?title=Tax_Shield&oldid=3296