Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Basiszinssatz (Begriff)

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Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Der Basiszinssatz bezeichnet:

Einzelnachweise

  1. Vgl. Erlass des BMF vom 13.09.2024, 2024-0.658.478, BMF-AV Nr. 123/2024: "Erlass betreffend Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen", gültig ab 13.09.2024, online bei Findok, abgefragt 17.10.2024.

[[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensbewertung]]