Stand-alone-Betrachtung

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Bei der Stand-Alone-Betrachtung wird das Bewertungsobjekt für sich allein bewertet, d.h. im Konzern ohne Synergieeffekte. Der Stand-Alone-Betrachtung bezeichnet einen Begriff der nur in der Umgründungssteuerrichtlinien 2002 verwendet wird. Stand-Alone-Betrachtung: Das zu bewertende Vermögen muss für sich betrachtet einen positiven Verkehrswert aufweisen. [1]


In den Erläuternden Bemerkungen (EB) zur Regierungsvorlage vom 15. 11. 2005 (ÖStZ 2005, 522 ff) wird zu den geplanten Änderungen ausgeführt, dass durch die Änderungen die geltende Verwaltungspraxis, nach der das einzubringende Vermögen für sich allein betrachtet (,stand-alone') und damit ohne Einfluss auf mögliche Synergieeffekte durch die Einbringung , die nur für das Umtauschverhältnis Bedeutung haben, ausdrücklich verankert werden soll. Ziel der Regelung ist unverändert primär die Feststellung, dass kein real überschuldetes Vermögen vorliegt, sekundär die Höhe des Verkehrswertes". Die mit der ,Stand-alone-Betrachtung' verbundene Bewertungsanordnung ändert nichts am Grundsatz der Beachtung allgemein anerkannter Bewertungsgrundsätze , wie sie etwa im Fachgutachten des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder KFS-BW1 ausgeführt werden, dies aber mit der Maßgabe, dass die Bewertung auf das dem Einbringenden gehörende Vermögen und damit unter Beachtung eines objektivierten Unternehmerlohns und einer sich aus dem Blickwinkel der übernehmenden Körperschaft ergebenden Ertragsteuerbelastung (KöSt und KESt unter Vollausschüttungsgesichtspunkten) und unter Außeransatzlassen von Confusiowirkungen zu beziehen ist".[2]

Nicht zutreffend ist Als Einschränkung für die Stand-alone-Bewertung ergibt sich also, dass auszugehen ist von

  • einer unveränderten Weiterfühnmg des Betriebes (unverändertes Unternehmenskonzept),
  • einer Unbeachtlichkeit von Wertbeeinflussungen,
    • die sich durch die Übernahme ergeben (können)
    • nach der Übernahme ergeben (können),
  • einer Unbeachtlichkeit der nach der Umgründung entstehenden Unternehmensform,
  • einer ausschließlichen Beurteilung des umzugründenden Vermögens vor der Umgründung

Trentini (2004)


siehe auch-> [[]]

Synonyme: [[]]

Bedeutung

Die Stand alone Betrachtung hat Bedeutung:

stand alone Synergieeffekte
Verkehrswert Beizulegender Wert
Gemeiner Wert Teilwert
Fremdvergleichswert

Literatur

Erlässe

  • UmgrStR (2002)

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Bachl (2015), 53
  • Fleischer / Hüttemann (2015)
  • Mandl / Rabel (1997),
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A 556, 581


zu verwendete Literatur

  • Hager (2014): Hager, Unternehmensbewertung im Steuerrecht – Teil 1: Verkehrswert, RWZ 2014/47
  • Trentini (2004): Trentini, Die Praxis der Unternehmensbewertung bei Umgründungen, in König (Hrsg.): Körperschaften im Steuerrecht - FS Wiesner, Linde 2004
  • Trentini (2006): Trentini, Unternehmensbewertung und Umgründungen, RWZ 2006/115

Unterlage(n)

  • Hager: Im Steuerrecht relevane Werte, Basisseminar BFA, Datei:Welche Werte.pdf, Stand September 2015 nicht mehr aktuell

Folien

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt:

Einzelnachweise

  1. Hager (2014) unter Verweis auf Rz. 673, 678, 686UmgrStR
  2. Trentini (2006)
  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]

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  1. Einzelreferenz
  2. 2,0 2,1 Referenztext