Wirtschaftstreuhänder

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Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Der Begriff Wirtschaftstreuhänder bezeichnet:

  • den Gutachter: Zu unrecht wird in der Literatur oft statt Gutachter vom Wirtschaftstreuhänder gesprochen, da die Fachgutachten nur für diesen verbindlich sind;
  • besser: Der Wirtschaftstreuhänder wird in der Literatur als Synonym für den Gutachter verwendet, da die Fachgutachten nur für diesen verbindlich sind;
  • den freien Beruf des Wirtschaftstreuhänders, diese sind in Österreich in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zusammengeschlossen.