Dokumentationsprinzip
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Begriff überschneidet sich mit Nachvollziehbarkeit
Der Wertermittler hat die Annahmen und Prämissen in seinem Bewertungsgutachten zu dokumentieren. Es muss einem „sachkundigen Dritten" möglich sein, „das Bewertungsergebnis nachzuvollziehen und die Auswirkungen der getroffenen Annahmen auf den Unternehmenswert abschätzen" zu können.
umformulieren oder löWelche Informationen erforderlich sind findet sich in der Unterlage Prüfung eines Gutachtens.
siehe auch-> Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung
Literatur
Unterlage(n)
- Hager: Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, Datei:Grundsätze-UBW.pdf, Stand Okt. 2017
- Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA, Stand September 2015
siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur
Einzelnachweise