Nachvollziehbarkeit
Version vom 7. Oktober 2017, 12:39 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge)
Kurzinfo!
Der Grundsatz der Nachvollziehbarkeit der Bewertungsansätze (Klarheit der Berichterstattung) bedeutet, dass ein Unternehmensbewertungsgutachten so aufzubauen ist, dass die Wertermittlung einem sachkundigen Dritten innerhalb eines angemessenen Zeitraumes begreiflich sein muss.[1]
Der Gutachter hat deutlich zu machen, auf welchen wesentlichen Annahmen und Typisierungen der von ihm ermittelte Unternehmenswert beruht.Es sollte auch ersichtlich sein, welche der Annahmen vom Gutachter, welche vom zu bewertenden Unternehmen und welche von sachverständigen Dritten stammen.[2]
- Synonyme: Nachvollziehbarkeit der Bewertungsansätze, Klarheit der Berichterstattung
siehe auch-> Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung
Inhaltsverzeichnis
Literatur
Fachgutachten
- Rz. 66 ff IDW S1 (2008)
Fachliteratur
- Peemöller (2012), S. 45
- WP-Handbuch II (2014), Tz. A 145 f
Unterlage(n)
- Hager: Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, Datei:Grundsätze-UBW.pdf, Stand Okt. 2017
- Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA, Stand September 2015
siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur