Bewertungssubjekt

Aus Bewertungshilfe
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zur Literatur: Mandl / Rabel (2006): Mandl / Rabel, "Gegenüberstellung der neuen Fachgutachten IDW S 1 und KFS BW 1", RWZ 2006/33

5 Anders als im Standard IDW S 1 betont das Fachgutachten KFS/BW 1, dass Unternehmen immer aus dem Blickwinkel einer oder mehrerer Parteien zu bewerten sind. Dies hat Bedeutung bei der Berücksichtigung von Ertragsteuern , dabei ist neben der Rechtsform des Bewertungsobjekts auch auf jene des Bewertungssubjekts zu achten (Rz 37). 6

Details siehe Unterlage „Objektivierter Unternehm

enswert“ (nn fertig) 6 vgl. Mandl / Rabel (2006), S. 102


Das Bewertungssubjekt ist jene Person auf das das Bewertungsobjekt bezogen werden soll.[1]

Das Bewertungssubjekt darf nicht mit dem Auftraggeber des Bewertungsgutachtens verwechselt werden.

Das FG KFS/BW 1 weist (im Gegensatz zu den Fachgutachten IDW S1/2005 und FEE/2001) einen absoluten Subjektbezug auf, der auch auf die objektive Bewertung durchschlägt.[2]

siehe auch-> Bewertungsprozess-->

Bedeutung

  • Steuersatz
  • Synergieeffekte

Literatur

Fachgutachten

Rz. 9 KFS/BW 1 (2014)

Fachliteratur

  • Bachl (2011), S. 9ff
  • Hager (Grundbegriffe), S. 2f
-->
  1. Hager (Grundbegriffe), S. 2
  2. Mandl / Rabel (2006), S. 102