Bewertungssubjekt
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zur Literatur:
5 Anders als im Standard IDW S 1 betont das Fachgutachten KFS/BW 1, dass Unternehmen immer aus dem Blickwinkel einer oder mehrerer Parteien zu bewerten sind. Dies hat Bedeutung bei der Berücksichtigung von Ertragsteuern , dabei ist neben der Rechtsform des Bewertungsobjekts auch auf jene des Bewertungssubjekts zu achten (Rz 37). 6
Details siehe Unterlage „Objektivierter Unternehm
enswert“ (nn fertig) 6 vgl. Mandl / Rabel (2006), S. 102
Das Bewertungssubjekt ist jene Person auf das das Bewertungsobjekt bezogen werden soll.[1]
Das Bewertungssubjekt darf nicht mit dem Auftraggeber des Bewertungsgutachtens verwechselt werden.
Das FG KFS/BW 1 weist (im Gegensatz zu den Fachgutachten IDW S1/2005 und FEE/2001) einen absoluten Subjektbezug auf, der auch auf die objektive Bewertung durchschlägt.[2]
siehe auch-> Bewertungsprozess-->
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung
- Steuersatz
- Synergieeffekte
Literatur
Fachgutachten
Rz. 9 KFS/BW 1 (2014)
Fachliteratur
- Bachl (2011), S. 9ff
- Hager (Grundbegriffe), S. 2f
Einzelnachweise
siehe auch-> Liste der verwendeten Literatur