Bewertungsstichtag
Für Umgründungen ist der Umgründungsstichtag für den Verkehrswert maßgeblich. Sollte zum Umgründungsstichtag kein positiver Verkehrswert vor liegen, kann dieser bis zum Tag des Abschlusses des Umgründungsvertrages hergestellt werden. 21
So z.B. beim Verkehrswert.
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Der Bewertungsstichtag ist jener Zeitpunkt, für den der Wert des Unternehmens besser: [[Bewertungsobjekt]s festgestellt wird. [1] Bei normorientierten Unternehmensbewertungen ist der Stichtag meist durch das Gesetz vorgeben.[2]
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung
Der Bewertungsstichtag ist maßgeblich für:Überprüfen, mE nicht exakt, Links
- Berücksichtigung der Zuflüsse
- Höhe des Basiszinssatzes und der Zuschläge
- Berücksichtigung von bereits eingeleiteten Maßnahmen
- Berücksichtigung von Informationen
Literatur
Fachgutachten
Rz. 19-20 KFS/BW 1, Rz. 30-31 FEE Rz. 22-23 BW 1/19 89, Rz,, 22-23 IDW S1 (2008)
Fachliteratur
- Hager (Grundbegriffe), S. 5
Einzelnachweise
siehe auch-> Liste der verwendeten Literatur