Gesellschaft
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Gesellschaft ist eine durch Rechtsgeschäft (Vertrag) wiki begründete Rechtsgemeinschaft mindestens zweier Personen (Personenvereinigung)wiki, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck durch organisiertes Zusammenwirken zu erreichen.[1]
Üblicherweise wird unterschieden zwischen:
- Gesellschaften im engeren Sinn
- Körperschaften
Inhaltsverzeichnis
Gesellschaften im engeren Sinn
Gesellschaften ieS stellen keine Rechtsperson wiki dar. Typisch ist die Selbstorganschaft Link?. Sie sind kein Steuersubjekt.
Körperschaften
Weiterleitung: Körperschaft
Eine Körperschaft ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen, der einen überindividuellen Zweck verfolgt und dessen Bestand vom Wechsel der Mitglieder unabhängig ist.[2] Die Körperschaft ist eine rechtsfähige juristische Person 'wiki .[2]
Körperschaften werden durch ihre Organe wiki vertreten (Drittorganschaft link?), diese müssen nicht aus dem Kreis der Mitglieder stammen.
Der zivilrechtliche Begriff entspricht nicht dem steuerlichen Begriff der Körperschaft.[3]
Arten:
- Vereine wiki
- wirtschaftliche Vereine
- Sparkassenverein
- Versicherungsverein
- Kapitalgesellschaft
- Genossenschaft, wiki
- Europäische Genossenschaft (SCE), wiki
Literatur
Fachliteratur
- Kastner ua (1990)
- Rieder / Huemer (2016)
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur,
Weblinks
- Gesellschaft (Gesellschaftsrecht) bei Wikipedia, abgefragt: 11.10.2020
- Körperschaft bei Wikipedia, abgefragt: 11.10.2020
Einzelnachweise
- ↑ Kastner ua (1990), S. 12
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Körperschaft, abgefragt 11.10.2020
- ↑ Vgl. KStR 2013 Rz. 1.