Schiedswert
Version vom 29. November 2020, 06:56 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge) (→Einzelnachweise)
Der Schiedswert wird in einer Konfliktsituation unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Wertvorstellungen der Parteien ausschließlich nach sachlichen Gesichtspunkten festgestellt oder vorgeschlagen. Indem er die Investitionsalternativen und die persönlichen Verhältnisse der Bewertungssubjekte in angemessenem Umfang einbezieht, stellt er einen fairen und angemessenen Interessenausgleich zwischen den betroffenen Bewertungssubjekten dar.[1]
Bei Erstellung eines Schiedswertgutachtens wird der Gutachter in der Funktion eines Schiedsgutachters/Vermittlers tätig.[2]
siehe auch-> Bewertungszweck, Objektivierter Unternehmenswert, Subjektiver Unternehmenswert,
- Synonyme: Arbitriumwert (von lat. arbitrium für Spruch des Schiedsrichters)
Inhaltsverzeichnis
Literatur
Fachgutachten
- Rz. 19 KFS/BW 1 (2014)
Fachliteratur
- Aschauer (2009)
- Adolff (2007)
- Bachl (2018), 11
- WP-Handbuch II (2014), Tz. A 26
Unterlage(n)
- Hager: Objektivierter vs. subjektiven Wert, Datei:Obj-Subj.pdf, Stand Jan. 2018
- Hager: Grundbegriffe, Basisseminar BFA, Datei:Grundbegriffe.pdf, Stand Februar 2015
siehe auch-> Liste der verwendeten Literatur
Weblinks
- Schiedsgutachterfunktion bei Wikipedia, abgefragt: 22.11.2020