Eigner
Version vom 4. Dezember 2020, 04:54 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „'''Seite aus Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Eigner lö''' '''nn vollständig''', '''in Arbeit''', '''Kurzinfo!''' '''Benutzer:Peter Hage…“)
Seite aus Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Eigner lö nn vollständig, in Arbeit, Kurzinfo! nn verlinkt, (fehlende Links eintragen), kein Link auf diese Seite
- Seite auf Termini eintragen
Wenn ein Link auf ein Unterkapitel verweist, dort einfügen:
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Der Eigner ist derjenige dem das Bewertungsobjekt einen (finanziellen) Nutzen erbringt, der darüber verfügt. Er ist in der Regel auch der zivilrechtliche Eigentümer link?. Der Eigner kann auch der potenielle Erwerber (Käufer) des Bewertungsobjektes sein. In der Regel ist er auch das Bewertungssubjekt.
- Alleineigentümer eines Einzelunternehmens
- Anteilseigner, Gesellschafter einer Gesellschaft
- bei Personengesellschaften der offene Gesellschafter, Kommanditist, Komplementär, (atypisch) stiller Gesellschafter oder der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- bei Kapitalgesellschaften die Aktionäre einer Aktiengesellschaft oder Europäische (Aktien)Gesellschaft, Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- die Genossenschafter einer Genossenschaft oder Europäische Genossenschaft