Ertragswert
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Der Ertragswert bezeichnet:
- den Zukunftserfolgswert (in diesem Sinne auch beim Teilwert in den EStR gebraucht)
- das Ergebnis eines Ertragswertverfahrens (Ermittlung: zukunftsorientiert)
- den vom Ertrag abhängigen Teil eines Mittelwertverfahrens (Berliner-, Schweizer-, Wiener Verfahren) (Ermittlung: vergangenheitsorientiert)
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe