Ertrag (Begriff)
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Der Ertrag bezeichnet:
- Ertrag (Unternehmensbewertung): Die Basis des Ertragswertverfahrens variiert je nach Definition. Der Ertrag ist ein Saldengröße und nicht nur die vermögensvermehrende Größe des Rechnungswesens. Verstanden als Periodenerfolg entspricht er (je nach Art der steuerlichen Gewinnermittlung) dem Überschuss oder den Gewinn.
- Ertrag (Rechnungswesen): Die vermögensvermehrende Größe der Überschussermittlung.
- Die Ertragslage (Teil der Generalnorm des externen Rechnungswesens) bezieht sich jedoch auf den Erfolg (siehe auch Erfolgsanalyse).