Nominalrechnung
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Die Nominalrechnung ist eine Methode zur Berücksichtigung der Geldwertänderung, bei der die Preisänderungen in die Prognose einbezogen werden.[1] nn fertig Bei Nominalrechnungen werden die prognostizierten Erträge nicht um erwartete Kaufkraftverluste bereinigt, d. h. Euro gleich Euro genommen, unabhängig von der Periode, in der die Erträge anfallen, und unabhängig von Kaufkraftverlusten.[2]
Das Prinzip der Geldwertäquivalenz erfordert das bei Diskontierungsverfahren im Zähler und Nenner die gleiche Kaufkraftentwicklung dargesellt ist.[3]
Begriff bedeutet.
- Kommentarzeichen:
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- Kleine Schrift: NN
- Einzelreferenz[4]
- Referenzname[5]
- Weitere Verwenung Name[5]
Inhaltsverzeichnis
NN
siehe auch-> [[]]
Literatur
Fachgutachten
- Rz. 57 KFS/BW 1 (2014)
- Rz. IDW S1 (2008)
Fachliteratur
- Ballwieser (2011), S. 92 in Litlist?
- Ihlau (2013), 80 in Litlist?
Judikatur
-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Unterlage(n)
- Hager: Grundbegriffe, Datei:Grundbegriffe.pdf
- Hager: Wozu braucht man Unternehemensbewertung, Datei:Wozu Unternehmensbewertung.pdf
- Hager: Im Steuerrecht relevane Werte, Datei:Welche Werte.pdf
- Hager: Auffrischung mathematischer Grundkenntnisse, Datei:Mathematik-Auffrischung.pdf
- Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf
- Hager: Bewertungsmethoden – Eine Übersicht , Datei:Methoden-übersicht.pdf
- Hager: Unsicherheit in der Unternehmensbewertung, Datei:Unsicher.pdf