Realrechnung
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Die Realrechnung ist eine Methode zur Berücksichtigung der Geldwertänderung, bei der die Preisänderungen bei die Prognose unberücksichtigt bleiben.[1] nn fertig Das Prinzip der Geldwertäquivalenz erfordert das bei Diskontierungsverfahren im Zähler und Nenner die gleiche Kaufkraftentwicklung dargestellt ist.[2]
siehe auch-> Nominalrechnung
Inhaltsverzeichnis
Berücksichtigung im Zähler
Bei Realrechnungen werden hingegen alle Nominalbeträge auf Beträge gleicher Kaufkraft umgerechnet, wobei die Festlegung eines Referenzzeitpunktes für die Kaufkraft nötig ist. Das wird im allgemeinen der Bewertungsstichtag sein. In der Praxisist die Realrechnung nicht zu sehen. Das mag auf den damit verbundenen Arbeitsaufwand zurückgehen.[3]
Berücksichtigung im Nenner
Die vereinbarten Zinssätze sind nominelle Zinssätze, dh die vereinbarten Zinsen enthalten einen ein Entgelt für das Risiko der Inflation. Für die Realrechnung ist der nominelle Zinssatz anzupassen:
i(real) = (1+i(nom))/(1+g)
i(nom) | nomineller Zinssatz |
i(real) | realer Zinssatz |
g | Inflation |
Im Detailplanungszeitraum
Im Detailplanungszeitraum erfolgt die Diskontierung mit dem realen Zinssatz.
In der Ewigen Rente
In der Ewigen Rente wird der reale Ertrag durch den realen Zinssatz dividiert und auf den Barwert diskontiert.
Literatur
Fachgutachten
- Rz. 57 KFS/BW 1 (2014)
- Rz. 94ff IDW S1 (2008)
Fachliteratur
- Ballwieser (2011), S. 92 in Litlist?
- Ihlau (2013), 80 in Litlist?
-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Unterlage(n)
fehlt: Hager: Unterlage Geldwertänderung