Buchgewinn (Begriff)

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Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Buchgewinn bezeichnet:[1]

  1. den Gewinn (= Bilanzgewinn, -verlust, der sich im Jahresabschluss ergibt;
  2. den Gewinn, der nur in den Büchern aufscheint (zB durch neubewertung) aber noch nicht realisiert ist;
  3. den Gewinn (= Buchdifferenz) eines rechentechnischen Vorgangs (z.B. Kapitalherabsetzung, Umgründung).

Einzelnachweise

[[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]]