Stand-alone-Betrachtung
Kurzinfo!
Bei der Stand-Alone-Betrachtung wird das Bewertungsobjekt für sich allein bewertet. D.h. im Konzern ohne Synergieeffekte, bei der Abfindung ohne dass die Vorteile berücksichtigt werden, die sich erst aus dem Ausschluss ergeben.[1]
siehe auch-> objektivierter Unternehmenswert, subjektiver Unternehmenswert
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung
Die Stand alone Betrachtung hat Bedeutung:
- Berücksichtigung von Synergieeffekten
- Konzernbewertung
stand alone | Synergieeffekte |
Verkehrswert | Beizulegender Wert |
Gemeiner Wert | Teilwert[2] |
Fremdvergleichswert |
Prinzip der Eigenständigkeit (Stand-Alone-Prinzip)
siehe auch-> Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung
Nach dem Prinzip der Eigenständigkeit (Stand alone-Prinzip) ist für die Wertermittlung der Wert des Bewertungsobjektes an sich, ohne echte Synergien maßgeblich .
In den UmgrStR 2002 Rz. 673 bzw. 686 wird die Stand-alone-Betrachtung missverständlich als Klammerausdruck für die Unbeachtlichkeit des Confusio verwendet.
Insbesondere bei der Planung finanzieller Überschüsse sind allfällige bereits eingetretenen Synergien nur schwer zu identifizieren. Auch bei den Eigen- und Fremdkapitalkosten kann durch die Haftung der Gesamtgruppe eine Änderung im Verbund eintreten.
Literatur
Erlässe
- UmgrStR 2002 Rz. Rz 673, 678, 686;
Fachliteratur
- Bachl (2018), S. 76;
- Fleischer / Hüttemann (2015), 22, 641 f, 390 f, 406 f;
- Großfeld u.a. (2020), Rz. 215 ff;
- Hager (2014), S. 201;
- Trentini (2004) *)mwN
- WPH-Edition (2018), Tz. A 113, J 73 f;
Unterlage(n)
- Hager: "Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung", Datei:Grundsätze-UBW.pdf, Stand Mai 2022, S. 8;
-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Einzelnachweise
- ↑ Fleischer / Hüttemann (2015), 390
- ↑ Nur innerhalb des Synergiekreises