Transaktion

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Kurzinfo!

Eine Transaktion ist der vertraglich vereinbarte Austausch von Verfügungsrechten.[1] Der sich dabei ergebende Preis wird als Transaktionspreis bezeichnet.

siehe auch-> Berücksichtigung von Transaktionskosten und transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen, transaktionsbezogener Bewertungsanlass

Arten

Es gibt zahlreiche Arten der Transaktion.

Transaktionen können sein:

  • entgeltlich,
  • unentgeltlich.

Unternehmenskauf /verkauf

Hauptartikel-> Unternehmenskauf

Der Unternehmenskauf (Akquisition oder Übernahme), aus Anbietersicht Unternehmensverkauf, ist eine Transaktion, bei der ein Unternehmen oder eine Unternehmensbeteiligung ganz oder teilweise vom Verkäufer an einen Käufer gegen Kaufpreiszahlung in bar oder im Tausch gegen Anteile des Käufers veräußert wird. [2]

Mergers & Acquisitions

Mergers & Acquisitions (M&A) ist ein Sammelbegriff für Transaktionen im Unternehmensbereich wie Fusionen von Gesellschaften und Unternehmensverkäufe und -käufe, sowie Sonderformen wie Übernahmeangebote (ggf. als feindliche Übernahmen), Betriebsübergänge, fremdfinanzierte Übernahmen, Spin-offs, Carve-outs oder Unternehmenskooperationen. Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer oder Investmentbanken befassen sich mit Mergers & Acquisitions als Dienstleistung. [3]

Die angelsächsische Wortkombination Mergers & Acquisitions besteht aus zwei Begriffen, die bereits einen groben Hinweis auf die unternehmerischen Aktivitäten geben, die darunter zusammengefasst werden. „Merger“ sind Unternehmensfusionen, unter „acquisitions“ versteht man Unternehmenskäufe.[4]

In der amerik. Managementliteratur impliziert der Begriff Akquisition, dass das Management des zu akquirierenden Unternehmens mit einem Verkauf des Unternehmens grundsätzlich einverstanden ist.[5] Der Begriff "take over" bezeichnete ursprünglich die feindliche Übernahme wird jedoch auch schon als friendly takeover für freundliche Übernahme verwendet.

Das Begriffspaar Mergers & Acquisitions besteht etwa seit einer Übernahmewelle in den USA, die ab 1895 begann. Seither mangelt es an einer einheitlichen Definition.[6]

Schenkung

Schenkung ist ein Vertrag, wodurch eine Sache jemandem unentgeltlich überlassen wird.[7]

Eine Schenkung erfordert eine Schenkungsabsicht (animus donandi).[8] Eine Schenkung liegt nur vor, wenn der Geschenknehmer durch die bereichert wird.[9] Beteiligt sind der Geschenkgeber (Schenker) und der Geschenknehmer (Beschenkter). Die Schenkung ist ein Vertrag und bedarf daher der Annahme.

Arten:

  • reine Schenkung,
  • gemischte Schenkung.

Bei der gemischen Schenkung handelt es sich um Rechtsgeschäfte bei denen Leistung und Gegenleistung in einem Missverhältnis stehen. Maßstab ist dabei der gemeine Wert. '*)

Bedeutung

  1. Bewertungsanlässe lassen sich nach dem Transaktionsbezug unterscheiden;
  2. Ableitung gemeiner Wert aus zeitnahen Transaktionen;
  3. Transaktionen als Plausibilisierung des Bewertungsergebnisses;
  4. Bewertung mit Transaktionsmultiplikatoren.

Transaktionsprozess

Der Transaktionsprozess umfasst folgende Phasen:[10]

  1. Strategie
  2. Vorbereitung
  3. Durchführung
  4. Integration

Auf den Wert bezogen, findet in den ersten beiden Phasen die Wertuntersuchung, in der dritten die Wertbestimmung, und der letzen die Werterealisierung und -steigerung statt.

Die Durchführungsphase umfasst ua die Absichtserklärung (Letter of intent), die Due-Diligence sowie die Vertragsverhandlungen und -abschluss.[11]

Der Vertragsabschluss wird bei Mergers & Acquisitions in Signing und Closing geteilt.

Signing ist der Tag der der Unterzeichnung des Vertrages. Die Parteien verpflichten sich dadurch zur Übertragung des Eigentums am Kaufgegenstand. Closing ist der Tag des Vollzugs und somit der Übertragung des Eigentums.[12]

Literatur

Fachliteratur

  • Hager (2017)
  • )

Unterlage(n)

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: Transaktion, abgefragt 25.10.2020
  2. Wikipedia, Stichwort: Unternehmenskauf, abgefragt 27.2.2021.
  3. Wikipedia, Stichwort: Mergers & Acquisitions, abgefragt 25.1.2021.
  4. Wikipedia, Stichwort: Mergers & Acquisitions, abgefragt 22.1.2021.
  5. Vgl. wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: Akquisition, abgefragt 22.1.2021.
  6. Wikipedia, Stichwort: Mergers & Acquisitions, abgefragt 22.1.2021.
  7. § 938 ABGB[1].
  8. Vgl. Online-Lehrbuch Zivilrecht, abgefragt 29.7.2022.
  9. Vgl. EStR 2000 Rz. 5972.
  10. Vgl. Freidank / Ceschinski (2019), S 18
  11. Vgl. Freidank / Ceschinski (2019), S 18
  12. Vgl. www.roedl.de, ma-vocabulary-experten-verstehen, abgefragt 28.2.2021.