Vermögen (Begriff)
Version vom 31. Juli 2022, 06:08 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge)
Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Vermögen (Begriff) (29.7.2022) lö nn verlinkt, (fehlende Links eintragen), kein Link auf diese Seite
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Vermögen bezeichnet:
- das Vermögen im Sinne des in Geld ausgedrückten Wertes aller Güter, die im (wirtschaftlichen) Eigentum einer Wirtschaftseinheit (dem Bewertungsobjekt) stehen.
- das begünstigte Vermögen iSd UmgrStG.
- verkürzend für den Vermögensgegenstand (gleichbedeutend mit (aktivem) Wirtschaftsgut).
[[Kategorie:Rechnungswesen]]
[[Kategorie:Steuerrecht]]
[[Kategorie:Unternehmensrecht]]