Liquidationswert
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Beim Ansatz von Liquidationswerten wird von einer Zerschlagung (Liquidation) des Unternehmens ausgegangen. Ausgangspunkt sind die zu erwartenden Veräußerungserlöse der Wirtschaftsgüter abzüglich der zu begleichenden Schulden. Bei Dauerschuldverhältnissen sind auch die Kosten der Auflösung zu berücksichtigen. Bei länger währenden Liquidationen ist auf den Barwert abzustellen.
Dem Substanzwert mit Liquidationswerten kommt nur noch insoweit Bedeutung zu als lt. Rz. 133 KFS/BW 1 der Liquidationsüberschuss den Mindestansatz des Unternehmenswertes ergibt.
Ansonsten ist diese Methode keine anerkannte betriebswirtschaftliche Methode.
siehe auch-> Bewertungsverfahren
Inhaltsverzeichnis
Liquidationswert als Mindestwert
Die Untergrenze für den Unternehmenswert bildet der Liquidationswert (siehe Rz 132f), sofern der Liquidation nicht rechtliche oder tatsächliche Zwänge entgegenstehen.[1]
Literatur
Fachgutachten
- Rz. 13, 132 f KFS/BW 1 (2014)
- Rz. 140 f IDW S1 (2008)
Fachliteratur
- Bachl (2011), 10, 51
- Ihlau ua (2013), 24, 63 f, 74, 113,
- Mandl / Rabel (1997), 48 f, 106 f, 404
- WP-Handbuch II (2014), Rz. A 196 ff,
-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Unterlage(n)
- Hager: Datei:Bewertungsmethoden – Eine Übersicht , Datei:Methoden-übersicht.pdf, Basisseminar BFA, Stand September 2015
Weblinks
- Liquidationswert bei Wikipedia, abgefragt: 18.1.2017
Einzelnachweise
- ↑ Rz. 13 KFS BW 1 (2014)