Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Recht (Begriff)
< Benutzer:Peter Hager | Baustelle
Version vom 9. Oktober 2022, 06:53 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge)
Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Recht (5.10.2022) lö
nn verlinkt, (fehlende Links eintragen), kein Link auf diese Seite
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Während die angloamerikanische Rechtsterminologie zwischen law (= Recht im objektiven Sinn) und right (= Recht im subjektiven Sinn) unterscheidet, besitzt die kontinentaleuropäische Terminologie diese Unterscheidung nicht.[1]
Recht bezeichnet:
- den Oberbegriff für objektives und subjektives Recht;[2]
- das objektive Recht als Gesamtheit aller rechtlichen Bestimmungen;
- das subjektive Recht erläutern;
- verkürzend die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lat. für "die Rechte"; in Österreich und der Schweiz Jus, für "das Recht"), dh dh die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung aber auch die Bezeichnung eines Studienfachs.[3]
Inhaltsverzeichnis
Literatur
Fachliteratur
Weblinks
- Recht (Begriffsklärung) bei Wikipedia, abgefragt 8.10.2022;
- Rechtswissenschaft bei Wikipedia, abgefragt 8.10.2022;
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 8.10.2022;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 8.10.2022;
Einzelnachweise
- ↑ Barta (2004), Kap. A/I/4), abgefragt 8.10.2022.
- ↑ Vgl. Barta (2004), Kap. A/I/4).
- ↑ Vgl. Wikipedia, Stichwort: Recht (Begriffsklärung) und Wikipedia, Stichwort: Rechtswissenschaft, beide abgefragt 8.10.2022.
- ↑ Details vgl. Weblinks Unternehmensbewertung
[[Kategorie:Recht, allgemein]]