Beteiligungsgesellschaft

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Bei den Beteiligungsgesellschaften sind zu unterscheiden:

siehe auch-> Investor

Beteiligungsgesellschaften im engen Sinn

siehe auch-> Beteiligungskapital, Heuschreckendebatte

Eine Beteiligungsgesellschaft ieS ist ein Unternehmen, dessen Geschäftstätigkeit überwiegend oder ausschließlich darin besteht, Kapitalbeteiligungen an anderen Unternehmen zu erwerben, zu halten und zu veräußern.[1]

Von der Holdinggesellschaft unterscheidet sich die Beteiligungsgesellschaft dadurch, dass sie nicht notwendig die Unternehmensmehrheit anstrebt.[2] Von Investmentgesellschaften dass diese nicht ausschließlich in Unternehmen, sondern auch in Immobilien oder Rohstoffe investieren.[3]

Spezielle Formen sind:

Private-Equity-Gesellschaft

siehe auch-> Private Equity

Eine Private-Equity-Gesellschaften ist eine Beteiligungsgesellschaft, die auf das Halten von Private Equity-Kapital spezialisiert ist.[4] Sie sind in der Regel auf Beteiligungen an etablierte Unternehmen spezialisiert.[5]

Venture-Capital-Gesellschaft

siehe auch-> Wagniskapital

Die Venture-Capital-Gesellschaft (Wagniskapitalgesellschaft, Wagnisfinanzierungsgesellschaft) ist eine Beteiligungsgesellschaft, die das Halten von Wagniskapital spezialisiert ist.[6]

Unternehmensbeteiligungsgesellschaft

Die Unternehmensbeteiligungsgesellschaft ist eine besondere Form der Beteiligungsgesellschaft in Deutschland, die steuerliche Vorteile genießt.[7]

Beteiligungsgesellschaften im weiten Sinn

Beteiligungsgesellschaften im weiten Sinn beschreibt verschiedene Gesellschaften die sich mit dem Halten von Unternehmensbeteiligungen befasst. Dazu zählen:

Investmentgesellschaft

Eine Investmentgesellschaft ist ein Investmentvermögen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft, die liquide Mittel von Anlegern sammelt, um diese Mittel nach vorgegebenen Anlagestrategien in diverse Anlageklassen (wie beispielsweise Wertpapiere, Immobilien oder Rohstoffe) zu investieren. Den Anlegern wird dies in Form von Investmentzertifikaten bescheinigt. [8]

Öffentlich-private Partnerschaft (Public-Private-Partnership)

Eine öffentlich-private Partnerschaft (Public-Private-Partnership) ist eine Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Hand und privaten Unternehmen. Sie haben Aufgaben zum Gegenstand, die in der Zuständigkeit der öffentlichen Hand fallen. Das private Unternehmen übernimmt die Finanzierung und Errichtung. Der Vertrag ist einem Miet- oder Pachtvertrag ähnlich.[9]

Holding

siehe auch-> Konzern

Holding-Gesellschaft (Dachgesellschaft) ist der Anglizismus für Unternehmen, deren ausschließlicher Betriebszweck darin besteht, Kapitalbeteiligungen an anderen Unternehmen zu halten.[10]

Weblinks

Einzelnachweise