Sicherheitsleistung
Version vom 19. Februar 2023, 06:30 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge)
siehe auch-> Sicherheit (Begriff)
Eine Sicherheitsleistung (lat., Kaution) ist ein Akt, wodurch die künftige Verletzung eines Rechts entweder verhütet, oder wodurch für den Fall ihres Eintritts die Wiederherstellung des Rechts gesichert werden soll.[1]
Eine Sicherheitsleistung kann sein:
- Realsicherheit:
- Einräumen eines Pfandrecht
- Sicherungsübereignung
- Personalsicherheit:
- Stellung eines Bürgen
- Abgabe einer Patronatserklärung
Bedeutung
Eine persönliche oder dingliche Sicherheit kann zu einem über die Kapitaleinlage hinausgehenden Eigentümerrisiko führen.