Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Fristigkeit
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(zT) ok
Nach der Dauer in der Vermögen in Geld umgewandelt werden kann, bzw. die Verbindlichkeiten und Rückstellungen fällig werden, kann unterschieden werden:
Fristigkeit | Bindungsdauer | Aktiva | Passiva |
---|---|---|---|
kurz- | bis 1 Jahr | kurzfristiges Vermögen | kurzfristiges Fremdkapital |
mittel-[1] | 1 - 5 Jahre | mittelfristiges Vermögen | mittelfristiges Fremdkapital |
langfristig | über 5 Jahre | Anlagevermögen, langfristiges Vermögen | Eigenkapital, langfristiges Fremdkapital |
siehe auch-> Vermögen, Kapital
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung
- Weiterleitung:
(zT) ok -->
Die Fristigkeit von Vermögen und Schulden sind für die Liquidität und ihre Analyse von Bedeutung.
Bilanzausweis
siehe auch-> Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel
(zT) ok
Die Fristigkeit findet sich zT in der Bilanz oder dem Anhang (vgl. bei kurzfristiges Vermögen bzw. langfristiges Fremdkapital).
NN
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Bei Jahresabschlussanalysen bei langfristig erfasst.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 27.2.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 27.2.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 27.2.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 27.2.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 27.2.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 27.2.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 27.2.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 27.2.2023.
[[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]] [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]