Einzelbewertungsverfahren
Version vom 23. Januar 2017, 05:28 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge)
Kurzinfo!
Bei Einzelbewertungsverfahren wird der Unternehmenswert durch eine isolierte Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden zu einem bestimmten Stichtag ermittelt.[1]
Der Unternehmenswert ermittelt sich daher:
Wert der einzelnen Vermögensgegenstände | |
- | Wert der Schulden |
= | Unternehmenswert |
Inhaltsverzeichnis
Arten
- Substanzwertverfahren: Basis sind die Reproduktionswerte, keine selbständige Bedeutung mehr
- Liquidationswert: Basis sind die Liquidationswerte. Mindestwert sofern keine Fortführungsverpflichtung besteht (vgl. Rz. 132 KFS BW 1 (2014).
siehe auch-> Bewertungsverfahren
Literatur
Fachgutachten
- Rz. KFS/BW 1 (2014)
- Rz. IDW S1 (2008)
Fachliteratur
- Bachl (2011), 10
- Ihlau ua (2013), 38, 61ff, 111
Einzelunternehmen, 8, 50, 64, 99, 124, 134
- Mandl / Rabel (1997), 46ff.
siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Unterlage(n)
- Hager: Datei:Bewertungsmethoden – Eine Übersicht , Datei:Methoden-übersicht.pdf, Basisseminar BFA, Stand September 2015
Weblinks
- Einzelbewertungsverfahren bei Wikipedia, abgefragt: 16.1.2017
Einzelnachweise
- ↑ Mandl / Rabel (1997), 46