Kapital (Begriff)
Version vom 16. Juni 2023, 02:19 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „<small> </small> <u> </u> <!-- --> ------------- ''Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begrif…“)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Kapital [1] bezeichnet:
- Kapital (BWL): betriebswirtschaftlich die auf der Passiv- (Habenseite) der Bilanz ausgewiesenen Ansprüche an das Vermögen;
- Kapital (VWL): volkswirtschaftlich die Gesamtheit aller alle bei der Erzeugung beteiligten Produktionsmittel.
siehe auch-> Finanzierung, Kapitalmarkt
Einzelnachweise
- ↑ Vom lat. capitalis = "den Kopf" oder "das Leben betreffend" und dieses von lat. caput = "Kopf", "Hauptsache". Von Luca Pacioli für das Hauptbuch verwendet. Vgl. Wikipedia, Stichwort: Kapital, abgefragt 15.6.2023.