Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Funktionale Unternehmensbewertung

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Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Funktionale Unternehmensbewertung (20.9.2023)

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Begriff (lö)

  • Weiterleitung: Kölner Funktionenlehre
  • Synonyme: Kölner Funktionenlehre

siehe auch-> Geschichte der Unternehmensbewertung

ok 

Die funktionale Unternehmensbewertung ist eine Theorie nach der der Unternehmenswert vom Bewertungszweck abhängt. Die Begriffe Zweck, Funktion und Aufgabe werden dabei synonym verwendet.[1]

Der Bewertungszweck muss dokumentiert sein, um dem Empfänger deutlich zu machen, unter welchen Voraussetzungen und begleitenden Annahmen die Bewertung durchgeführt wurde. [2]

Bedeutung

ok 

Die funktionale Unternehmensbewertung ist Stand der Wissenschaft, konnte sich aber in der Praxis nicht durchsetzen. *) Die Gutachten beruhen in der Regel auf den in den Fachgutachten normierten Bewertungszwecken: objektivierter, subjektiver und Schiedswert.

Kritik

Der Katalog der Hauptfunktionen ist abschließend formuliert, jener der Nebenfunktionen nur exemplarisch. Die Bezeichnungen und Abgrenzungen der Funktionen sind zum Teil missverständlich.[3]

Arten

hlf (lö)

 ok 

Die Funktionen werden in der Literatur nicht einheitlich eingeteilt.

Zumeist wird unterschieden:

Hauptfunktionen

Hlf (lö)

  • Weiterleitung: Hauptfunktion (Unternehmensbewertung)

 (zT) ok 

Die Hauptfunktionen der Unternehmensbewertung betreffen Bewertungen bei denen es um eine Änderung der Eigentümerstruktur geht.[4] Als Beispiele seien Kauf und Verkauf, Umgründungen, Squeeze out, Börsengang, etc genannt.

[5] [6] [7] [8]

Entscheidungsfunktion

  • Weiterleitung: Beraterfunktion, Entscheidungsfunktion
  • Synonyme: Beraterfunktion

 (zT) ok 

Die Entscheidungsfunktion (Beraterfunktion) dient der Ermittlung des Entscheidungswertes . Der Gutachter wird dabei als Berater tätig. Die Entscheidungsfunktion der Betriebswirtschaft entspricht der Ermittlung des subjektiven Wertes in den Fachgutachten.

Literatur

  • Fleischer / Hüttemann (2015), S. 54;
  • Matschke (1975);
  • Matschke / Brösel (2006), S. 109 ff;
  • Matschke in Petersen u.a. (2022); S. 36;
  • Zwirner / Petersen in Petersen u.a. (2022); S. 217 ff.

[9] [10] [11] [12]

Vermittlungsfunktion

  • Weiterleitung: Vermittlungsfunktion

 ok 

Bei der Vermittlungsfunktion wird der Gutachten als Schiedsgutachter tätig und ermittelt einen Schiedswert (Arbitrumwert). Im Vordergrund steht der Ausgleich berechtigter Interessen der Parteien.

Literatur

  • Fleischer / Hüttemann (2015), S. 55;
  • Matschke (1979);
  • Matschke / Brösel (2006), S. 399 ff;
  • Matschke in Petersen u.a. (2022); S. 37;
  • Zwirner / Petersen in Petersen u.a. (2022); S. 551 ff.

Argumentationsfunktion

  • Weiterleitung: Argumentationsfunktion, Argumentationswert

(zT) ok 

Bei der Argumentationsfunktion wird der Gutachten als Berater tätig und ermittelt einen Argumentationswert. Dabei steht die beauftragende Konfliktpartei im Fokus.[13]

Der Argumentationswert stellt einen parteiischen Wert dar, dessen Bedeutung in der Beeinflussung des Verhandlungspartners liegt.[14]

Merkmale des Argumentationswertes:[15]

  • Tarnung: Der Argumentationswert tritt als vermeintlicher Entscheidungs- oder Arbitriumwert auf.
  • Parteienbezogenheit: Der Argumentationswert bezieht sich auf eine konkrete Verhandlungsseite.
  • Bezogenheit auf Entscheidungswerte: Der Argumentationswert orientiert sich prinzipiell am Entscheidungswert der Gegenseite als Ende dessen Kompromissfähigkeit. Der eigene Entscheidungswert ist die letzte Rückzugslinie.
  • Beeinflussung: Mit dem Argumentationswert soll die Gegenseite beeinflusst werden.
  • Konfliktlösungsorientierung: Die Lösung des Konfliktes kann in der Einigung oder Nichteinigung (Scheinangebot) liegen.
  • Information: Die Verhandlungsparteien versuchen mit Argumentationswerten die Gegenseite zu informieren.[16]ME desinformieren.
  • Flexibilität: Neue Verhandlungsargumente sollten eingebaut werden können.
  • Glaubwürdigkeit: Nur glaubwürdige Angebote sind brauchbar.

Literatur

  • Fleischer / Hüttemann (2015), S. 56 f;
  • Matschke / Brösel (2006), S. 501 ff;
  • Matschke in Petersen u.a. (2022); S. 38;
  • Zwirner / Petersen in Petersen u.a. (2022); S. 283 ff;
  • Barthel (2005);
  • Barthel (2006);
  • Hering / Brösel (2004).

[17] [18] [19] [20]

Nebenfunktionen

  • Weiterleitung: Nebenfunktion (Unternehmensbewertung)

(zT) ok 

Die Nebenfunktionen der Unternehmensbewertung betreffen Bewertungen, bei denen es kein Änderung der Eigentümerstruktur geht. [21]

Als Beispiel seine wertorientierte Entlohnung bzw. Controlling, Bilanzierungen, steuerliche Bewertungen etc links? genannt. Die unterschiedliche Nebenfunktionen werden oft in Informations-, Steuerbemessungs- und Ver-tragsgestaltungsfunktion zusammengefasst. [22]

Literatur

  • Brösel (2006);
  • Matschke / Brösel (2006), S. 57 ff;
  • Matschke in Petersen u.a. (2022); S. 35 f;
  • Zwirner / Petersen in Petersen u.a. (2022); S. 729 ff;

[23] [24] [25] [26]

Literatur

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Adolff (2007), 168 ff;
  • Brösel (2006);
  • Djukanov / Keuper (2013);
  • Fleischer / Hüttemann (2015), S. 53 ff; sollte OK sein
  • Hachmeister (2014);
  • Ihlau / Duscha (2019), S. 37 f; sollte OK sein
  • Kranebitter / Maier (2017), S. 19 ff; sollte OK sein
  • Mandl / Rabel (1997), S. 15 f; sollte OK sein
  • Matschke (2010);
  • Matschke / Brösel (2006), S. 49 ff;
  • Matschke / Brösel (2008);
  • Petersen u.a. (2022); S. 35 f;
  • Peemöller (2019), S. 7 ff;
  • Schildbach (1998);

  • Adolff (2007): Adolff, "Unternehmensbewertung im Recht der börsennotierten Aktiengesellschaft", Beck 2007;
  • Barthel (2005): Barthel, "Unternehmenswert: Dominanz der Argumentationsfunktion", FB 2005, 32;
  • Barthel (2006): Barthel, "Unternehmenswert: Glaubwürdigkeitsattribution von Argumentationswerten", FB 2006, 463;
  • Brösel (2006): Brösel, "Eine Systematisierung der Nebenfunktionen der funktionalen Unternehmensbewertungstheorie", BFuP 2006, 128;
  • Djukanov / Keuper (2013): Djukanov / Keuper, "Die prozessuale Zweckorientierung im Rahmen der funktionalen Unternehmensbewertungslehre", BFuP 2013, 304;
  • Hachmeister (2014): Hachmeister, "Rezeption der Funktionenlehre in der Rechtsprechung", in Dobler u.a., "Rechnungslegung, Prüfung und Unternehmensbewertung - FS Ballwieser", Schäffer-Poeschel 2014;
  • Hering / Brösel (2004): Hering / Brösel, "Der Argumentationswert als blinder Passagier im IDW S 1 - Kritik und Abhilfe", WPg 2004, 936;
  • Matschke (1975): Matschke, "Der Entscheidungswert der Unternehmung", Gabler 1975;
  • Matschke (1979): Matschke, "Funktionale Untemehmungsbewertung Band II Der Arbitriumwert der Unternehmung", Gabler 1979;
  • Matschke (2010): Matschke, "Unternehmensbewertung im Rahmen der Rechtsprechung aus Sicht der funktionalen Lehre", in Königsmaier u.a., "Unternehmensbewertung - FS Mandl", Linde, 2010;
  • Matschke / Brösel (2006): Matschke / Brösel, "Unternehmensbewertung", Gabler 2006;
  • Matschke / Brösel (2008): Matschke / Brösel, "Grundzüge der funktionalen Unternehmensbewertung", Wirtschaftswissenschaftliche Diskussionspapiere Uni Greifswald, Nr. 3, 2008;
  • Petersen u.a. (2022): Petersen u.a., "Handbuch der Unternehmensbewertung", 3. Auflage Reguvis 2022;
  • Schildbach (1998): Schildbach, "Ist die Kölner Funktionenlehre der Unternehmensbewertung durch die Discounted Cash-flow-Verfahren überholt?", in Matschke / Schildbach (Hrsg.), "Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung (FS Sieben)", Schäffer-Poeschel 1998;


Unterlage(n)

Sortiert nach Datum und Dateiname

fe Bewertungsanlass-zweck

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 20.9.2023;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 20.9.2023;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 20.9.2023;

Einzelnachweise

  1. Vgl. Mandl/Rabel (1997), S. 9 f.
  2. Ihlau / Duscha (2019), S. 37 mit weiteren Literaturangaben.
  3. Mandl / Rabel (1997), S. 16.
  4. Vgl. Matschke in Petersen u.a. (2022); S. 35.
  5. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 20.9.2023.
  6. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 20.9.2023.
  7. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 20.9.2023.
  8. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 20.9.2023.
  9. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 20.9.2023.
  10. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 20.9.2023.
  11. Matschke in Petersen u.a. (2022); S. 38.
  12. Zwirner / Petersen in Petersen u.a. (2022); S. 284.
  13. Vgl. Zwirner / Petersen in Petersen u.a. (2022); S. 285.
  14. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 20.9.2023.
  15. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 20.9.2023.
  16. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 20.9.2023.
  17. Vgl. Matschke in Petersen u.a. (2022); S. 35.
  18. Ihlau / Duscha (2019), S. 37 uVa Sieben 1983, S. 539 ff.
  19. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 20.9.2023.
  20. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 20.9.2023.
  21. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 20.9.2023.

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