Objektivierter Unternehmenswert
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Der objektivierte Unternehmenswert ist ein typisierter Zukunftserfolgswert, der sich bei Fortführung des Unternehmens auf Basis des bestehenden Unternehmenskonzepts mit allen realistischen Zukunftserwartungen im Rahmen der Marktchancen und -risiken, der finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens sowie der sonstigen Einflussfaktoren ergibt.[1]
Der objektivierte Unternehmenswert stellt einen von den Wertvorstellungen eines individuellen Bewerters weitgehend unabhängigen Wert dar. Bei der Ermittlung des objektivierten Unternehmenswertes sind oft die dahinterstehenden Normen zu beachten, die Wertermittlung weist auch eine starke Nähe zum Marktwert auf.
Bei Erstellung des objektivierten Unternehmenswertes wird der Gutachter als neutraler Gutachter tätig.
Arten:
- Normwert: bei der Unternehmensbewertung sind gesetzliche Vorgaben zu beachten, die auch zu einer Abweichung von betriebswirtschaftlichen Grundsätzen führen können.
- Marktwert: Dient der Ermittlung eines potentiellen Marktpreises.
siehe auch-> Bewertungszweck
Inhaltsverzeichnis
Literatur
Fachgutachten
- Rz. 16-18 KFS BW 1 (2014)
- Rz. 12 IDW S 1 (2008)
Fachliteratur
- Wollny (2010)
- Bachl (2011), S. 12f
- Aschauer / Purtscher (2011), S. 102 f
- WP-Handbuch II (2014), Rz. A 18 ff
Unterlage(n)
- Hager: Grundbegriffe, Basisseminar BFA, Datei:Grundbegriffe.pdf, Stand Februar 2015
-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Einzelnachweise
- ↑ Rz. 16 KFS/BW1 (2014)