Grenzpreis

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Grenzpreis: Aus Sicht des Käufers stellt der Unternehmenswert den maximalen Kaufpreis dar, Für den Unternehmenserwerb wird er das Kapital nur verwenden, wenn ihm dieser eine höhere oder zumindest gleich hohe Verzinsung auf sein eingesetztes Kapital einbringt wie die Veranlagung am Kapitalmarkt.[1]

Aus Sicht eines Unternehmensverkäufers wird ein Unternehmensverkauf nur sinnvoll sein, wenn die Veranlagung des Kaufpreises mindestens eine gleich hohe Verzinsung einbringt, wie er sie in Form der Unternehmensgewinne im Fall des unterlassenen Verkaufes erwirtschaften würde. Der Unternehmenswert aus Sicht des Verkäufers stellt jenen Betrag dar, den dieser vom Käufer mindestens erhalten muss, um seine ökonomische Situation nicht zu verschlechtern.[2]


NN

siehe auch-> Entscheidungswert

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • Rz. KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Bachl (2011), 3
  • Drukarczyk / Schüler (2016),
  • Fleischer / Hüttemann (2015)
  • Ihlau ua (2013),
  • Mandl / Rabel (1997),
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Datum und Dateiname

  • Hager: Cash Flow, fehlt Datei, Stand Oktober 2016

Folien

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt:

Einzelnachweise

  1. Bachl (2015), 3
  2. Bachl (2015), 3
  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
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