Erfassungsprinzip
Version vom 8. Dezember 2023, 03:46 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „'''Kurzinfo!''' <!-- Bei Änderung Überschrift in Istprinzip, Sollprinzip ändern. --> <!-- ''Hauptartikel-> [[]]'' * Synonyme: ''[[]]'' ''siehe auc…“)
Kurzinfo!
In verschiedenen Bereichen kann die Erfassung von Geschäftsfällen alternativ erfolgen:
- im Zeitpunkt der Rechnungslegung - Sollprinzip
- im Zeitpunkt der Bezahlung - Istprinzip
Dies ist der Fall bei:
- Erfassung des Erfolges:
- Sollprinzip - Betriebsvermögensvergleich
- Istprinzip - Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Sollprinzip - Standardfall
- Istprinzip - Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten