Grenzpreis
Version vom 4. Februar 2017, 16:51 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge)
Kurzinfo!
Der Grenzpreis gibt an, welchen Preis die betreffende Partei gerade noch bezahlen kann bzw. mindestens verlangen muss, damit die Transaktion nicht zu einer Verschlechterung ihrer Vermögensposition führt. Grenzpreise geben die Grenze der Konzessionsbereitschaft für die anstehenden Verhandlungen an. Die Grenzen der Konzessionsbereitschaft sind intersubjektiv verschieden.[1]
siehe auch-> Entscheidungswert
Inhaltsverzeichnis
Literatur
Fachliteratur
- Bachl (2011), 3
- Drukarczyk / Schüler (2016), 8
- Fleischer / Hüttemann (2015), 51 f
Unterlage(n)
- Hager: Grundbegriffe, Basisseminar BFA, Datei:Grundbegriffe.pdf, Stand Februar 2015
->siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Einzelnachweise
- ↑ Drukarczyk / Schüler (2016), 8