Bewertung (Begriff)

Aus Bewertungshilfe
Version vom 25. Februar 2024, 06:19 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „------------- ''Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.'' ------------- <!-- ''Hauptartik…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Unter Bewertung versteht man Verfahren zur Bestimmung des Werts von Gütern oder Handlungsalternativen. Die Höhe des Wertansatzes richtet sich nach dem Zweck oder Anlass der Bewertung. [1]

Arten:

Um die mit einer Unternehmensbewertung verbundenen hohen Kosten zu reduzieren, wurden von den Standardsettern Empfehlungen für vereinfachte Wertfindungen erstellt.

Die steuerlichen Bewertungsverfahren

stellen ebenfalls eine vereinfachte Wertfindung, bei der jedoch auch die Bewertungsmethode vereinfacht ist.

Literatur

Unterlage(n)


Weblinks

Einzelnachweise