Gesamtbewertungsverfahren

Aus Bewertungshilfe
Version vom 6. Oktober 2024, 07:04 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge) (Unterlage(n): aktualisiert)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Kurzinfo!

Beim Gesamtbewertungsverfahren wird das Unternehmen als Gesamtheit betrachtet und nicht als die Summe der einzelnen Wirtschaftsgüter. Der Unternehmenswert wird aus der künftigen Ertragskraft abgeleitet.[1]

Es wird unterschieden zwischen

Die beiden ersten Verfahren werden im neuen Fachgutachten KFS/BW 1 (2014) unter dem Begriff Diskontierungsverfahren zusammengefasst und beruhen auf künftigen Erträgen/Zuflüssen, das letztere auf einem Vergleich mit dem Wert von Vergleichsunternehmen.

siehe auch-> Bewertungsverfahren

Gesamtbewertungsprinzip

Das Gesamtbewertungsprinzip beschränkt die anerkannten Bewertungsmethoden auf die Gesamtbewertungsverfahren (siehe auch betriebswirtschaftlich anerkanntes Bewertungsverfahren). Einzelbewertungsverfahren erfüllen diese Voraussetzung nicht.[2]

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 25, 31 KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. 101 IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Bachl (2015), 11
  • Fleischer / Hüttemann (2015), S. 94
  • Ihlau ua (2013), 38
  • Mandl / Rabel (1997), 31ff

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Unterlage(n)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. vgl. Mandel/Rabel (1997), S. 31
  2. Fleischer / Hüttemann (2015), S. 94