Gesamtbewertungsverfahren
Kurzinfo!
Beim Gesamtbewertungsverfahren wird das Unternehmen als Gesamtheit betrachtet und nicht als die Summe der einzelnen Wirtschaftsgüter. Der Unternehmenswert wird aus der künftigen Ertragskraft abgeleitet.[1]
Es wird unterschieden zwischen
Die beiden ersten Verfahren werden im neuen Fachgutachten KFS/BW 1 (2014) unter dem Begriff Diskontierungsverfahren zusammengefasst und beruhen auf künftigen Erträgen/Zuflüssen, das letztere auf einem Vergleich mit dem Wert von Vergleichsunternehmen.
siehe auch-> Bewertungsverfahren
Inhaltsverzeichnis
Gesamtbewertungsprinzip
Das Gesamtbewertungsprinzip beschränkt die anerkannten Bewertungsmethoden auf die Gesamtbewertungsverfahren (siehe auch betriebswirtschaftlich anerkanntes Bewertungsverfahren). Einzelbewertungsverfahren erfüllen diese Voraussetzung nicht.[2]
Literatur
Fachgutachten
- Rz. 25, 31 KFS/BW 1 (2014)
- Rz. 101 IDW S1 (2008)
Fachliteratur
- Bachl (2015), 11
- Fleischer / Hüttemann (2015), S. 94
- Ihlau ua (2013), 38
- Mandl / Rabel (1997), 31ff
-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Unterlage(n)
- Hager: "Bewertungsmethoden – Eine Übersicht", Datei:Methoden-übersicht.pdf, Stand Okt. 2024;
Weblinks
- Gesamtbewertungsverfahren bei Wikipedia, abgefragt: 17.1.2017