Steuervorteil der Fremdfinanzierung
Version vom 6. Oktober 2024, 07:08 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge) (→Unterlage(n): aktualisiert)
Kurzinfo!
Der Steuervorteil der Fremdfinanzierung (Tax Shield) ergibt sich aus der Abziehbarkeit der Fremdkapitalzinsen von der Steuerbemessungsgrundlage und somit der Verminderung der Steuerbelastung.[1]
Der Begriff Tax Shield wird in der jedoch uneinheitlich auch für den Barwert der Steuervorteile verwendet.
Die steuerliche Abzugsfähigkeit widerspricht der Irrelevanzthese von Modigliani / Miller in seiner ursprünglichen Fassung.[2]
siehe auch-> Steuer
Inhaltsverzeichnis
Berücksichtigung der Steuervorteile
Die Bruttoverfahren berücksichtigen den Steuervorteil auf unterschiedliche Art und Weise:[3]
- APV-Verfahren: Der Barwert der Steuervorteile wird dem Wert des unverschuldeten Unternehmens hinzugerechnet.
- WACC-Verfahren: Bei Ermittlung des Cash-Flows wird von einer fiktiven Eigenfinanzierung ausgegangen, die Steuerersparnis aus der Fremdfinanzierung wird im Zinssatz berücksichtigt.
- TCF-Verfahren: Der Steuervorteil aus der Fremdfinanzierung wird bereits bei der Ermittlung der Cash-Flows berücksichtigt, so dass beim Kapitalisierungssatz diesbezüglich keine Korrektur erfolgen muss.
Literatur
Fachgutachten
- KFS/BW 1 (2014) Rz. 36;
- IDW S1 (2008) Rz. 127;
Fachliteratur
- Aschauer / Purtscher (2011), 117, 211;
- Bachl (2018), 17, 67;
- Fleischer / Hüttemann (2015), 256;
- Ihlau / Duscha (2019), 46, 56 f, 88;
- Mandl / Rabel (1997), 373 ff;
Unterlage(n)
- Hager: "Bewertungsmethoden – Eine Übersicht", Datei:Methoden-übersicht.pdf, Stand Okt. 2024;
Folien
-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Weblinks
- Tax Shield bei Wikipedia, abgefragt: 12.2.2017