Barwert der Steuervorteile
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Der Steuervorteil der Fremdfinanzierung ergibt sich aus der Abziehbarkeit der Fremdkapitalzinsen von der Steuerbemessungsgrundlage und somit der Verminderung der Steuerbelastung.[1]
- Hochspringen ↑ Ihlau ua (2013), 42