Barwert der Steuervorteile

Aus Bewertungshilfe
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Der Steuervorteil der Fremdfinanzierung ergibt sich aus der Abziehbarkeit der Fremdkapitalzinsen von der Steuerbemessungsgrundlage und somit der Verminderung der Steuerbelastung.[1]

Während die Steuerersparnis aus der Fremdfinanzierung beim WACC-Verfahren im Zinssatz berücksichtigt und beim TCF-Verfahrenbei der Ermittlung der Cash Flows berücksichtigt wird und somit in die Wertermittlung einfließt wird beim APV-Verfahren der Barwert der Steuervorteile werden dem Wert des unverschuldeten Unternehmens 'link? hinzugerechnet.[2]
  1. Ihlau ua (2013), 42
  2. Ihlau ua (2013), 42