Barwert der Steuervorteile
Version vom 15. Februar 2017, 05:18 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge)
in Arbeit, Kurzinfo! nn verlinkt, (fehlende Links eintragen), kein Link auf diese Seite
Der Barwert des Steuervorteils (Tax Shield) wird durch Abzinsung der in jeder Periode erzielbaren Steuervorteile des Fremdkapitalzinsen berechnet. [1]
Während die Steuerersparnis aus der Fremdfinanzierung beim WACC-Verfahren im Zinssatz berücksichtigt und beim TCF-Verfahrenbei der Ermittlung der Cash Flows berücksichtigt wird und somit in die Wertermittlung einfließt wird beim APV-Verfahren der Barwert der Steuervorteile dem Wert des unverschuldeten Unternehmens hinzugerechnet.[2]
siehe auch-> [[]]