Basiszinssatz (Begriff)

Aus Bewertungshilfe
Version vom 18. Oktober 2024, 12:37 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „------------- ''Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.'' ------------- <!-- ''Hauptarti…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Der Basiszinssatz bezeichnet:

Einzelnachweise

  1. Vgl. Erlass des BMF vom 13.09.2024, 2024-0.658.478, BMF-AV Nr. 123/2024: "Erlass betreffend Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen", gültig ab 13.09.2024, online bei Findok, abgefragt 17.10.2024.