Risikozuschlag
Durch den Risikozuschlag auf den Basiszinssatz (sicherer Zinssatz) wird in der Risikozuschlagsmethode die Vergleichbarkeit von Bewertungsobjekt und sicherer Anlage hergestellt.
siehe auch-> Risikozuschlagsmethode
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung
Der Risikozuschlag stellt die Risikoäquivalenz des Bewertungsobjektes mit der sicheren Anlage her. Er ist eine zentrale Variable der Diskontierungsverfahrens.
Ermittlung
Arten der Ermittlung der Zuschläge:
Individueller (Subjektiver) Zuschlag
siehe auch-> Hurdle Rate
Der Risikozuschlag ist individuell (subjektiv), wenn der Zuschlag im Ermessen des Bewertungssubjekts liegt. Das Bewertungssubjekt bringt darin seine Risiko(ab)neigung zum Ausdruck.[1]
Die individuellen (subjektiven) Zuschläge können auf „Erfahrungen“ des Gutachters oder auf Basis von Vorgaben (z. B. nach Angaben des Auftraggebers, sogen. Hurdle Rate beruhen.
Subjektive Zuschläge sind bereits seit dem Fachgutachten KFS/BW 1 (2006) für die Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswertes nicht mehr zulässig. Für die Ermittlung des subjektiven Unternehmenswert ist ein individueller Risikozuschlag noch immer zulässig.[2]
Zu- und Abschläge für:
- Geldwertänderung (nur bei Realrechnungen)
- Wachstumsabschlag im Fortführungszeitraum
- allgemeines Unternehmerrisiko (20-100% des Basiszinssatzes)
- Unterschiedliche Mobilität (0-20%)
- Persönliche Haftung
Kapitalmarkttheoretische Risikozuschläge
Hauptartikel-> Kapitalmarkttheorie
Kapitalmarkttheoretische Modelle greifen auf Daten des Kapitalmarktes zur Risikozuschlages.
Marktmodelle:
- Capital Asset Pricing Model (CAPM),
- Arbitrage Pricing Theory (APT),
- Zukunftsorientierten Schätzung von Eigenkapitalkosten (Implied Cost of Capital),
- Drei-Faktormodell nach Fama / French und
- Vier-Faktormodell nach Carthart.
- Ratingbasierte Kapitalkostenmodelle.
Das Capital Asset Pricing Model ist das wichtigsten Modell, die übrigen werden auch als alternative Kapitalkostenmodelle bezeichnet.
Durch KFS/BW 1 Rz. 111f wurden neben dem CAPM alternative Berechnungen zulässig, sofern es sich um üblichen und anerkannten Verfahren handelt. Die Anwendung ist gem. Rz. 112 zu begründen.
Die weiteren Ausführungen beziehen sich auf das CAPM.
Bestandteile im CAPM
siehe auch-> Capital Asset Pricing Model
Bestandteile:
Marktrisikoprämie
Hauptartikel-> Marktrisikoprämie
Die Marktrisikoprämie gilt im Capital Asset Pricing Model (CAPM) das höhere Risiko des Marktportfolios ab, das sich mit der Investition in risikobehaftete Anlagen gegenüber einer Veranlagung in sichere Anlagen ergibt.[3]. Die Marktrisikoprämie ist Bestandteil des Risikozuschlages.
Die Marktrisikoprämie ist eine Differenzgröße zwischen Marktrenditen und dem Basiszinssatz.
Ermittlungsart:
- Historische Marktrisikoprämie: Ableitung aus historischen Ist-Werten und
- Implizite Marktrisikoprämie: Ableitung aus Expertenschätzungen (Plan-Werte).
KFS/BW 1 Rz. 105 verweist bei Ermittlung der Marktrisikoprämie auf die einschlägigen Empfehlungen der Arbeitsgruppe Unternehmensbewertung. Die Empfehlung KFS/BW1 E7 (2017) und die aktuelle KFS/BW1 E7 (2022) legte die implizite Ermittlung als Standard ab 1.1.2018 fest.
Beta-Faktor
Hauptartikel-> Beta-Faktor
Der Beta-Faktor (systematische Risiko. Mathematisch stellt er den Quotient der Kovarianz zwischen der Rendite des Wertpapiers und der Marktrendite mit der Varianz der Rendite des Marktes dar.
) ist das Maß für dasDer Beta-Faktor kann ermittelt werden über:[4]
- Börsenotierung des zu bewertenden Unternehmens,
- Vergleichsgruppen (Peer Groups oder
- Branchenbetas.
Literatur
Fachliteratur
- Bachl (2018), S. 46;
- Mandl / Rabel (1997), S. 289 ff;
Unterlage(n)
- Hager: Diskontierungszinssatz – Ein kurzer Überblick, Datei:Zins kurz.pdf, Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;
siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur