Gemeiner Wert (Begriff)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Der gemeine Wert bezeichnet:
- ein Synonym für den ordentlichen Preis und
- den gemeinen Wert laut Bewertungsgesetz
Literatur
Unterlage(n)
- Hager: Übersicht steuerliche Bewertungsmaßstäbe, Basisseminar FAÖ, Datei:BewMaß StR kurz.pdf, Stand Dez. 2024;
siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur