Kapitaltransfer

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Kurzinfo!

Der Kapitaltransfer bezeichnet die Übertragung von Geld und Kapital.[1] Der Kapitaltransfer kann Eigenkapital (z.B. Gewinnausschüttungen oder Fremdkapital (Gesellschafterdarlehen und deren Tilung, oder Zinsen).[2]

Die Kapitalmobilität ist das Maß in des möglichen Kapitaltransfers. Sie wird in der Europäischen Union durch die Kapitalverkehrsfreiheit geschützt. Diese zählt zu den Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes.

Weblinks

Einzelnachweise