Kapitaltransfer
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Kurzinfo!
Der Kapitaltransfer bezeichnet die Übertragung von Geld und Kapital.[1] Der Kapitaltransfer kann Eigenkapital (z.B. Gewinnausschüttungen oder Fremdkapital (Gesellschafterdarlehen und deren Tilung, oder Zinsen).[2]
Die Kapitalmobilität ist das Maß in des möglichen Kapitaltransfers. Sie wird in der Europäischen Union durch die Kapitalverkehrsfreiheit geschützt. Diese zählt zu den Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes.
Weblinks
- Kapitaltransfer bei Finanzlexikon-online.de, abgefragt 15.2.2025;
- Kapitaltransfer bei Wirtschaftslexikon24.com, abgefragt 15.2.2025;
Einzelnachweise
- ↑ Finanzlexikon-online.de, Stichwort: Kapitaltransfer , abgefragt 15.2.2025.
- ↑ Wirtschaftslexikon24.com, Stichwort: Kapitaltransfer, abgefragt 15.2.2025.