Nachvollziehbarkeit der Bewertungsansätze
Kurzinfo! nn verlinkt, (fehlende Links eintragen), kein Link auf diese Seite
Der Grundsatz der Nachvollziehbarkeit der Bewertungsansätze (Klarheit der Berichterstattung) bedeutet, dass ein Unternehmensbewertungsgutachten so aufzubauen ist, dass die Wertermittlung einem sachkundigen Dritten innerhalb eines angemessenen Zeitraumes begreiflich sein muss.[1]
Der Gutachter hat deutlich zu machen, auf welchen wesentlichen Annahmen und Typisierungen der von ihm ermittelte Unternehmenswert beruht.30 Es sollte auch ersichtlich sein, welche der Annahmen vom Gutachter, welche vom zu bewertenden Unternehmen und welche von sachverständigen Dritten stammen.[2]
siehe auch-> Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung siehe auch-> Gutachten
Inhaltsverzeichnis
Literatur
Fachgutachten
- Rz. 66 ff IDW S1 (2008)
Fachliteratur
Unterlage(n)
- Hager: Grundsätze', fe Datei, Stand Okt. 2017[3]
- Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA, Stand September 2015[3]
siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt: