Nachvollziehbarkeit der Bewertungsansätze

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Der Grundsatz der Nachvollziehbarkeit der Bewertungsansätze (Klarheit der Berichterstattung) bedeutet, dass ein Unternehmensbewertungsgutachten so aufzubauen ist, dass die Wertermittlung einem sachkundigen Dritten innerhalb eines angemessenen Zeitraumes begreiflich sein muss.[1]

Der Gutachter hat deutlich zu machen, auf welchen wesentlichen Annahmen und Typisierungen der von ihm ermittelte Unternehmenswert beruht.30 Es sollte auch ersichtlich sein, welche der Annahmen vom Gutachter, welche vom zu bewertenden Unternehmen und welche von sachverständigen Dritten stammen.[2]

siehe auch-> Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung siehe auch-> Gutachten

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 66 ff IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Peemöller (2012), S. 45[3]
  • WP-Handbuch II (2014), Tz. A 145 f[3]

Unterlage(n)

  • Hager: Grundsätze', fe Datei, Stand Okt. 2017[3]
  • Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA, Stand September 2015[3]
siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt:

Einzelnachweise

  1. Prüfung Gutachten, S. 2
  2. Peemöller (2012), S. 45
  3. 3,0 3,1 3,2 3,3 zitiert bei Nachvollziehbarkeit der Bewertungsansätze
  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
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