Dokumentationsprinzip
Version vom 7. Oktober 2017, 13:16 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge)
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Die für die Nachvollziehbarkeit erforderlichen Informationen sind tunlichst im Gutachten zu dokumentieren. Ist dies nicht möglich (zB Umfang), sind die Informationen in den Arbeitspapieren zu dokumentieren, diese sind dann dem Gutachtensadressaten link zugänglich zu machen [1]
siehe auch-> Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung
Inhaltsverzeichnis
Literatur
Fachliteratur
- Hager (2013)
Unterlage(n)
- Hager: Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, Datei:Grundsätze-UBW.pdf, Stand Okt. 2017
- Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA, Stand September 2015
siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur
Einzelnachweise
- ↑ Hager (2013), S. 358